Sammelbandbeitrag

Kosteninformationen zur Steuerung öffentlicher Verwaltungen


AutorenlisteEichhorn, Peter; Bräunig, Dietmar

Erschienen inKostenrechnung. Stand und Entwicklungsperspektiven

HerausgeberlisteBecker, Wolfgang; Weber, Jürgen

Jahr der Veröffentlichung1997

Seiten105-125

ISBN978-3-409-12242-9

eISBN978-3-322-82437-0

DOI Linkhttps://doi.org/10.1007/978-3-322-82437-0_5


Abstract

Die Gemeindehaushaltsverordnungen der Länder schreiben Kostenrechnungen bislang nicht verbindlich vor. Für sogenannte kostenrechnende Einrichtungen sowie Hilfsbetriebe sollen, für andere Aufgabenbereiche der Gemeinde können Kostenrechnungen erstellt werden. Ob eine Stadt- oder Kreisverwaltung eine flächendeckende Kostenrechnung einführt, liegt in ihrem Ermessen. Flächendeckung besagt, daß alle Bereiche einer Verwaltung, also nicht nur entgeltfinanzierte Einrichtungen, kostenrechnerisch erfaßt werden. Entsprechendes gilt für Landes- und Bundesverwaltungen. Die Legaldefinition für kostenrechnende Einrichtungen (“Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden”) läßt darauf schließen, daß Kostenrechnungen primär der Kalkulation von Entgelten dienen. Aus pragmatischen Gründen ist es indessen sinnvoll, alle Organisationseinheiten einer Kommunalverwaltung, die über eine Kostenrechnung verfügen, zu den kostenrechnenden Einrichtungen zu zählen.




Zitierstile

Harvard-ZitierstilEichhorn, P. and Bräunig, D. (1997) Kosteninformationen zur Steuerung öffentlicher Verwaltungen, in Becker, W. and Weber, J. (eds.) Kostenrechnung. Stand und Entwicklungsperspektiven. Wiesbaden: Gabler, pp. 105-125. https://doi.org/10.1007/978-3-322-82437-0_5

APA-ZitierstilEichhorn, P., & Bräunig, D. (1997). Kosteninformationen zur Steuerung öffentlicher Verwaltungen. In Becker, W., & Weber, J. (Eds.), Kostenrechnung. Stand und Entwicklungsperspektiven (pp. 105-125). Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-322-82437-0_5


Zuletzt aktualisiert 2025-21-05 um 17:41