Sammelbandbeitrag
Autorenliste: Eichhorn, Peter; Bräunig, Dietmar
Erschienen in: Kostenrechnung. Stand und Entwicklungsperspektiven
Herausgeberliste: Becker, Wolfgang; Weber, Jürgen
Jahr der Veröffentlichung: 1997
Seiten: 105-125
ISBN: 978-3-409-12242-9
eISBN: 978-3-322-82437-0
DOI Link: https://doi.org/10.1007/978-3-322-82437-0_5
Die Gemeindehaushaltsverordnungen der Länder schreiben Kostenrechnungen bislang nicht verbindlich vor. Für sogenannte kostenrechnende Einrichtungen sowie Hilfsbetriebe sollen, für andere Aufgabenbereiche der Gemeinde können Kostenrechnungen erstellt werden. Ob eine Stadt- oder Kreisverwaltung eine flächendeckende Kostenrechnung einführt, liegt in ihrem Ermessen. Flächendeckung besagt, daß alle Bereiche einer Verwaltung, also nicht nur entgeltfinanzierte Einrichtungen, kostenrechnerisch erfaßt werden. Entsprechendes gilt für Landes- und Bundesverwaltungen. Die Legaldefinition für kostenrechnende Einrichtungen (“Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden”) läßt darauf schließen, daß Kostenrechnungen primär der Kalkulation von Entgelten dienen. Aus pragmatischen Gründen ist es indessen sinnvoll, alle Organisationseinheiten einer Kommunalverwaltung, die über eine Kostenrechnung verfügen, zu den kostenrechnenden Einrichtungen zu zählen.
Abstract:
Zitierstile
Harvard-Zitierstil: Eichhorn, P. and Bräunig, D. (1997) Kosteninformationen zur Steuerung öffentlicher Verwaltungen, in Becker, W. and Weber, J. (eds.) Kostenrechnung. Stand und Entwicklungsperspektiven. Wiesbaden: Gabler, pp. 105-125. https://doi.org/10.1007/978-3-322-82437-0_5
APA-Zitierstil: Eichhorn, P., & Bräunig, D. (1997). Kosteninformationen zur Steuerung öffentlicher Verwaltungen. In Becker, W., & Weber, J. (Eds.), Kostenrechnung. Stand und Entwicklungsperspektiven (pp. 105-125). Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-322-82437-0_5