Contribution in an anthology

Kosteninformationen zur Steuerung öffentlicher Verwaltungen


Authors listEichhorn, Peter; Bräunig, Dietmar

Appeared inKostenrechnung. Stand und Entwicklungsperspektiven

Editor listBecker, Wolfgang; Weber, Jürgen

Publication year1997

Pages105-125

ISBN978-3-409-12242-9

eISBN978-3-322-82437-0

DOI Linkhttps://doi.org/10.1007/978-3-322-82437-0_5


Abstract

Die Gemeindehaushaltsverordnungen der Länder schreiben Kostenrechnungen bislang nicht verbindlich vor. Für sogenannte kostenrechnende Einrichtungen sowie Hilfsbetriebe sollen, für andere Aufgabenbereiche der Gemeinde können Kostenrechnungen erstellt werden. Ob eine Stadt- oder Kreisverwaltung eine flächendeckende Kostenrechnung einführt, liegt in ihrem Ermessen. Flächendeckung besagt, daß alle Bereiche einer Verwaltung, also nicht nur entgeltfinanzierte Einrichtungen, kostenrechnerisch erfaßt werden. Entsprechendes gilt für Landes- und Bundesverwaltungen. Die Legaldefinition für kostenrechnende Einrichtungen (“Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden”) läßt darauf schließen, daß Kostenrechnungen primär der Kalkulation von Entgelten dienen. Aus pragmatischen Gründen ist es indessen sinnvoll, alle Organisationseinheiten einer Kommunalverwaltung, die über eine Kostenrechnung verfügen, zu den kostenrechnenden Einrichtungen zu zählen.




Citation Styles

Harvard Citation styleEichhorn, P. and Bräunig, D. (1997) Kosteninformationen zur Steuerung öffentlicher Verwaltungen, in Becker, W. and Weber, J. (eds.) Kostenrechnung. Stand und Entwicklungsperspektiven. Wiesbaden: Gabler, pp. 105-125. https://doi.org/10.1007/978-3-322-82437-0_5

APA Citation styleEichhorn, P., & Bräunig, D. (1997). Kosteninformationen zur Steuerung öffentlicher Verwaltungen. In Becker, W., & Weber, J. (Eds.), Kostenrechnung. Stand und Entwicklungsperspektiven (pp. 105-125). Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-322-82437-0_5


Last updated on 2025-21-05 at 17:41